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Ein wesentlicher Teil der Arbeit des LandesFrauenRates Schleswig-Holstein e.V. ist es, durch öffentliche Bekanntmachungen und Stellungnahmen auf die unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen von Männern und Frauen in allen Bereichen hinzuweisen.




Zukunftschancen ermöglichen – die Frage ist für wen?

Der LFR zu den Empfehlungen der Haushaltsstrukturkommission

Die Empfehlung der HSK, die Förderung der Beratungsstellen Frau & Beruf nach 2014 nicht fortzuführen und die Zuschüsse bereits ab 2011 zu reduzieren, bedeutet eine weitere Verschlechterung der Chancen für den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen.

Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen und Männern sind aber elementare Bestandteile der Strategie „EU 2020“. Geschlechterspezifische Beratungsangebote gehen auf die jeweilige Lebenssituation ein, finden bestmögliche Lösungen und begleiten Frauen über die Beratung hinaus zurück in den ersten Arbeitsmarkt.

Der LandesFrauenRat SH fordert die Überprüfung der Angebote der Bundesagentur für Arbeit, die in der Regel keinen geschlechterspezifischen Ansatz haben, und die Einführung einer geschlechtersensiblen Beratungs- und Begleitungsstruktur.
Die Arbeit der Beratungsstellen Frau & Beruf wird auf kommunaler Ebene durch die geschlechterspezifischen Beratungsangebote der Gleichstellungsbeauftragten ergänzt. Als Begründung für das Auslaufen der Förderung von Frau & Beruf wird der Abbau von
Doppelstrukturen (BA und Beratungsstellen) genannt. Die BA berät jedoch nicht geschlechtersensibel und die Bestellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten soll in die Freiwilligkeit der Kommunen überführt werden, die dadurch nicht mehr abgesichert sind. Damit würde sich das Land aus seiner Verantwortung zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern entziehen.

Nicht nur mit der Verringerung der Frauenerwerbsquote richtet das Land einen großen volkswirtschaftlichen Schaden an, sondern auch mit dem Vorhaben, die Frauenberatungseinrichtungen lediglich im Kern zu erhalten. Damit werden die Themen „Gewalt
an Frauen“ und „Frauenhandel“ aus der Öffentlichkeit verdrängt und Opfern eine Unterstützung versagt, die notwendig wäre, um langfristig ein sicheres, gewaltfreies Leben führen zu können. Wenn sich das Land aus der Finanzierung der Frauenhäuser zurückziehen will, muss es dafür sorgen, dass sie zu einer Pflichtaufgabe für die Kommunen wird.

Die schleswig-holsteinische Landesregierung will sich auf Kernaufgaben konzentrieren. Gleichstellung von Frauen und Männern trägt wesentlich zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum bei. Deswegen darf sich das Land nicht aus einer soliden Frauenförderung zurückziehen. Denn nur so kann das Ziel einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen erreicht werden.


Die zentralen Forderungen des LFR SH lauten:

Das Land muss mit den Akteur_innen geeignete Strukturen unterstützen, die eine geschlechtersensible Beratung von Frauen zum Thema Erwerbstätigkeit vorhalten können. Eine solche Beratung muss Bestandteil der Wirtschafts- bzw. Arbeitsförderung werden.

Die Frauenberatungsstellen müssen weiterhin in einem ausreichend finanziellen Rahmen gefördert werden, dass sie allen Hilfesuchenden gerecht werden können.

Die aktive Förderung der Gleichstellung darf nicht der Freiwilligkeit der Kommunen überlassen werden. §2 der Gemeindeordnung muss im vollen Wortlaut erhalten bleiben und von weiteren frauen- und gleichstellungspolitischen Aktivitäten auf Landesebene flankiert werden.


Die Pressemitteilung steht Ihnen als Download zur Verfügung. [39 KB]


10. Juni 2008

Die Stellungnahme des LandesFrauenRates zum Entwurf der Landesverordnung zur Hochschulzugangsberechtigung [146 KB] auf Grundlage einer Meisterprüfung oder einer anderen als gleichwertig festgestellten, abgeschlossenen Vorbildung
(Meisterhochschulzugangsverordnung – MeisterHZVO) steht Ihnen als Download zur Verfügung.


Frauenpolitik in Schleswig-Holstein

Die Stellungnahme der LandesFrauenRates Schleswig-Holstein [219 KB] vom 16. Mai 2008 auf die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD Drucksache 16/1829 (neu) steht Ihnen als Download zur Verfügung.

Neben dem LandesFrauenRat Schleswig-Holstein e. V. haben auch zahlreiche Mitgliedsorganisationen eine Stellungnahme zur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD zur Frauenpolitik abgegeben. Sie finden sie im Internet unter:

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/umdrucke/index.html


7. Februar 2008

Kein Stellenabbau in der Gleichstellungspolitik!

Die Gleichstellungsbeauftragte Hanna Wolz hat ihre Tätigkeit bei der Stadt Itzehoe beendet. Wegen ihrer Kompetenz und ihres Engagement wurde sie allgemein geschätzt und anerkannt.

Es ist aber nicht hinnehmbar, dass dieser Umstand dazu missbraucht wird, die von Frau Wolz bislang ausgefüllte halbe Stelle im Interesse nicht nachvollziehbarer Sparmaßnahmen unbesetzt zu lassen. Objektiv ist diese Entscheidung falsch und lässt zumindest politische Klugheit vermissen.

Die Stellungnahme des LandesFrauenRates zur Gleichstellungspolitik der Stadt Itzehoe [129 KB] steht Ihnen als Download zur Verfügung.


Der Deutsche Frauenrat leitete uns einen offenen Brief des Gender Mainstreaming Experts International an Ministerin von der Leyen zu, in dem Besorgnis über den Stellenwert von Gender Mainstreaming in der Bundespolitik geäußert wird.

Der Brief [212 KB] steht Ihnen als Download zur Verfügung.




Der LandesFrauenRat Schleswig-Holstein nimmt zu einer Frauenquote im schleswig-holsteinischen Wahlgesetzes Stellung

Die rechtliche Gleichstellung von Frauen ist nahezu erreicht, aber rein faktisch besteht immer noch – insbesondere auf der politischen Bühne – eine offensichtliche Ungleichheit. Die Hoffnung auf eine kontinuierliche Entwicklung hin zu tatsächlicher gleichberechtigter politischer Teilhabe hat sich nicht erfüllt. Mangelnde Eignung weiblicher Politikerinnen kommt als Ursache für diese Entwicklung nicht in Betracht, denn der Bildungssektor zeigt überdeutlich, dass bei allen Abschlüssen Frauen sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht den männlichen Bevölkerungsanteil übertreffen.

Die Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes [145 KB] (November 2007) steht Ihnen als Download zur Verfügung.

Die Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten/Frauenbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Landeswahlgesetzes [232 KB] steht Ihnen als Download zur Verfügung.

Die Pressemitteilung [72 KB] steht Ihnen als Downlad zur Verfügung.


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